Bundesrat will keine BtMG-Änderung / Forschungsinitiative Cannabiskonsum verklagt Bundesrepublik Deutschland

Am kommenden Freitag, 7. Juli 2017, befasst sich
der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit einer
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Auf Antrag von Bremen
und Thüringen soll eine Rechtsgrundlage für die Abgabe ärztlich nicht
verschriebener Gebrauchsmengen von Cannabis an Erwachsene im Rahmen
wissenschaftlich begleiteter und kontrollierter Versuchsprojekte
geschaffen werden.

In der Begründung heißt es, dass „zwar der Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich Cannabis in den letzten
20 Jahren exponentiell gewachsen“ sei, jedoch „empirische Belege für
Deutschland fehlen“, um eine „erstmals wissenschaftlich fundierte
Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes“ durchzuführen.
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=500-17

Wegen abschlägiger Empfehlungen des federführenden
Gesundheitsausschuss und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
wird die Mehrheit im Bundesrat gegen Bremen und Thüringen stimmen und
somit keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes von der
Bundesregierung fordern. http://www.bundesrat.de/drs.html?id=500-1-17

Die Forschungsinitiative Cannabiskonsum beantragte bereits im
November 2016 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zur Durchführung einer
„Wissenschaftlichen Studie zu Cannabisfolgen bei psychisch gesunden
erwachsenen Konsumenten“. Unlängst lehnte das BfArM diese Erlaubnis
im Widerspruchsverfahren ab.

„Heute wurde unsere Klage beim VG Köln eingereicht. Wir streiten
vor Gericht für die Forschungsfreiheit“, sagt Marko Dörre,
Geschäftsführer der Forschungsinitiative Cannabiskonsum. „Die vom
BfArM vorgetragenen Ablehnungserwägungen überzeugen nicht. Unser
Studienantrag ist zulässig und gut begründet. Wenn notwendig, gehen
wir durch alle Instanzen.“

Verklagt wird die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dieses vertreten
durch seinen Präsidenten Prof. Dr. Karl Broich. Es handelt sich um
die erste Klage für eine nicht-medizinische Cannabisstudie. Das
Bundesland Schleswig-Holstein hatte in den 90er-Jahren nach Ablehnung
durch das BfArM keine Klage erhoben. Ebenso verzichtete im
vergangenen Jahr der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auf
Rechtsmittel gegen den erhaltenen Widerspruchsbescheid.

Pressekontakt:
Forschungsinitiative Cannabiskonsum GmbH
Friedrichstraße 171, 10117 Berlin
www.forschungsinitiative-cannabiskonsum.de
presse@forschungsinitiative-cannabiskonsum.de

Original-Content von: Forschungsinitiative Cannabiskonsum GmbH, übermittelt durch news aktuell

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