Düngeverordnung ? wir zeigen Ihnen die Lösung auf der Agra 2019!

Die Düngeverordnung verspricht positive Ziele wie die Erhöhung der Effizienz von Düngungen, Schutz von Gewässern und eine Reduktion von Ammoniakemissionen.

Doch die Kehrseite für Landwirte ist immens. Sehen wir schon allein davon ab, dass Lagerkapazitäten erhöht oder betrieblich ausgelagert werden müssen, sind schon kleine Verschiebungen des Schneefalls oder Frosts eine Katastrophe für die Güllelager.

Problematisch wird es weiter, wenn wir den Fokus von der Gülleunterbringung auf die Gülleausbringung legen. Die Gülleausbringung ist nicht mehr ideal für eine bedarfsgerechte Versorgung des Bodens und der Pflanzen. Der natürliche Kreislauf der Versorgung der Pflanzen wird unterbrochen.

Der Missglaube, wenn keine Pflanzen wachsen, muss auch nicht gedüngt werden, ist grundsätzlich falsch.

Die Böden sind die Basis für ein gesundes Pflanzenwachstum und bedingen daher demselben Fokus wie die Pflanzenbehandlung.

Wir erhalten schwach versorgte Böden, die das Ertragsniveau senken und einen erhöhten Pflanzenschutz durch einen vermehrten Krankheitsdruck von Anfang an implizieren. Wurzeln werden weniger ausgebildet und durch die grundlegend entfallende Strohausgleichsdüngung entfällt ein zusätzlich nährstoffreicher Humus.

Durch die Eingrenzung der Mengen, die bei der Gülleausbringung noch zulässig sind, werden teure Mineraldüngerergänzungen notwendig, die auch hier finanziell ein Defizit ergeben.

Besuchen Sie uns in Halle 2, Stand C02 und erfahren Sie, wie Sie mit Produkten von Penergetic diese zukünftigen Herausforderungen sicher meistern.

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