Mangelnde Informationslage über Versicherungspflicht für Drohnen

Für viele ist es der beste Weg zum Abschalten vom Alltag und gleichzeitig ein toller Kick, die Drohne durch die Luft düsen zu lassen und sie dabei außergewöhnliche Bilder machen zu lassen – doch neben dem Spaßfaktor müssen sich Drohnenbesitzer mit rechtlichen Versicherungsfragen auseinandersetzen, bevor der Kopter abheben darf. Denn worüber sich viele Drohnenbesitzer nicht im Klaren sind: In Deutschland besteht Versicherungspflicht für die Drohnennutzung.

Normale Privathaftpflicht schützt nicht

Natürlich ist es verlockend, die in der Regel sehr viel günstigere Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Jedoch schließt diese in der Regel Unfälle, die durch eine Drohne verursacht wurden, nicht mit ein. Und selbst wenn eine sogenannte „Drohnen-Klausel“ zum bestehenden Vertrag hinzugefügt wird, so ist tatsächlich nur ein Bruchteil der potentiellen Risiken noch immer nicht versichert.

Gefährdungshaftung

Nicht selten sind Windböen oder Greifvögel die eigentlichen Verursacher bei Drohnenunfällen. Hier ist mit einer Drohnen-Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten, warnt drohnen-versicherung-direkt.de: Bei einem Unfall, der sich durch äußere Einflüsse ereignet und an dem der Drohnennutzer keine Schuld trägt, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen!

Im Luftrecht hingegen gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Danach ist derjenige für die Regulierung des Schadens verantwortlich, der das Fluggerät in die Luft gebracht hat. Deshalb ist es obligatorisch, eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieser juristischen Lage Rechnung trägt und auch ohne eindeutig nachweisbare Schuld für einen Schaden aufkommt.

Private oder gewerbliche Nutzung

Wer die Drohne gewerblich nutzt – und hierfür reicht per Definition schon, die Drohnenvideos auf einem monetarisierten youtube-Kanal zu veröffentlichen – benötigt einen gewerblichen Tarif der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Auswahl, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt werden soll, sollte daher der erste Schritt auf dem Weg zur passenden Drohnenversicherung sein.

Rundum sorglos: Kaskoversicherung

Auch wenn gesetzlich nur eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist: Den bestmöglichen Schutz haben Drohnenbesitzer mit einer zusätzlichen Kaskoversicherung, denn damit sind auch Schäden an der eigenen Drohne mitversichert, selbst wenn sie durch eigenes Verschulden entstanden sind. Je nach Schaden werden hier die Kosten für eine Reparatur bzw. für den vollständigen Ersatz des Kopters übernommen. Besonders für Anfänger-Piloten oder Profis mit einer teuren Kameraausstattung kann ein solches Rundum-Sorglos-Paket in Form einer Kaskoversicherung sinnvoll sein. Gerade dann empfiehlt sich eine gezielte Versichererabfrage aller in Frage kommenden Gesellschaften auf dem deutschen Markt.

Auf Versicherungsschutz verzichten? Nein!

Wer keine Lust darauf hat, sich mit diesen vielfältigen Versicherungsfragen auseinanderzusetzen, und seine Drohne ohne Versicherungsschutz fliegt, riskiert sehr viel: Im Schadensfall fällt nicht einfach nur ein Bußgeld an, sondern der Kopterbesitzer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Kommen Menschen zu Schaden, beträgt die Schadenssumme durch Schmerzensgeldforderungen und Einkommensausfall sogar schnell mehrere Millionen Euro.

Sicherlich erscheint die Recherche nach der passenden Versicherung oft mühselig. Doch das muss nicht der Fall sein. Auf spezialisierten Vergleichsportalen erhält man ausführliche Informationen zum Thema Drohnenversicherung und zudem einen übersichtlichen Preis-/Leistungsvergleich zu den verschiedenen Versicherungsarten. Gute Portale bieten die Möglichkeit einer individuellen Tarifempfehlung und persönlichen Kontakt.

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