PIRATEN fordern unbefristete Arbeitsverträge in der Forschung

Deutschland verliert den Anschluss. In der Bildung. In der Wirtschaft. In der Digitalisierung. In der Wissenschaft [1]. Hier lässt der Hashtag #IchBinHanna in die Abgründe unserer Hochschulpolitik blicken:

„Dieses veraltete Gesetz bringt hohe Fluktuation; etabliertes Wissen und Techniken in den Forschungsgruppen gehen verloren. Viele gut Forschende gehen in die Industrie oder zu ausländischen Forschungsstandorten“, weiß Dr. Anna Müllner, Mitglied der PIRATEN.

Undenkbares ist Alltag im universitären Arbeitsumfeld: Das Wissenschafts-Zeitvertrags-Gesetz[2] (WissZeitVG) begrenzt die maximale Anzahl und Dauer der Arbeitsverträge, so dass in der Regel befristete Arbeitsverhältnisse vorherrschen. Die Folge: Existenzängste[3], viele Personalwechsel, ständige neue Einarbeitungen – dadurch gehen Fortschritte in der Forschung verloren.

Während jeder Arbeitgeber seine erfahrenen Mitarbeiter schätzt und besser entlohnt, während jeder Beamte mit längerer Dauer in Erfahrungsstufen steigt, werden erfahrene Jungwissenschaftler an den Universitäten per Gesetz entlassen. Ein Wahnsinn, den wir PIRATEN uns doch eher bei den Amtsträgern in der Politik wünschen würden: Innovation durch Fluktuation[4] sollte bei Ministern gelten, aber nicht bei Wissenschaftlern!

„Insbesondere Frauen werden von der momentanen Gesetzeslage diskriminiert: Die befristeten Verträge erlauben keine angemessene Elternzeit“, betont Dr. Annette Schaper-Herget, Mitglied der AG Bildung.

Forschung wird aktuell in jedem Bundesland anders entlohnt [5]. Der einfachste Weg für eine Forschungschancengleichheit zu sorgen und viele der Probleme in der Forschung zu lösen, sind bundesweit einheitlich angepasste Gehälter für Forscher*innen. Natürlich sollte dies allen Forschenden zur Verfügung stehen und ein Mindestmaß erfüllen, welches z.B. auch Elternzeiten sowie kostenfreien Zugang zu ÖPNV und Bildungsmaterialien (OER)[6] mit einbindet.

Ebenso sprechen wir PIRATEN uns bereits in unserem Wahlprogramm von 2017 [7] dafür aus, § 2 Absatz 1 des WissZeitVG zu streichen. Das WissZeitVG ist so zu überarbeiten, dass befristete Verträge mit nach oben offener Laufzeit für Wissenschaftler*innen auf Haushalts- und Drittmittelstellen vergeben werden können, ohne eine Maximalbeschäftigungsgrenze zu benennen.

Quellen:

[1] http://ots.de/9TlB8U

[2] www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/__2.html

[3] http://ots.de/biyUb5

[4] www.bmbf.de/de/media-video-16944.html

[5] www.academics.de/ratgeber/promotion-gehalt-doktorandengehalt

[6] youtu.be/1WnZD7E8FKY

[7] wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Unbegrenzte_Arbeitsm.C3.B6glichkeiten_f.C3.BCr_Akademiker_.E2.80.93_.C3.84nderung_des_Wissenschaftszeitvertragsgesetzes_.28WissZeitVG.29

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