Patent für ein Potenzmittel für nichtig erklärt

Der 3. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts
hat am 24. Oktober 2017 über zwei Klagen der Generika-Hersteller
Hexal AG und ratiopharm GmbH gegen das europäische Patent 1 173 181
der ICOS Corporation entschieden. Das europäische Patent betrifft
eine pharmazeutische Einheitsdosiszusammensetzung mit dem
PDE5-Inhibitor Tadalafil zur Behandlung der sexuellen Dysfunktion in
einer bestimmten (niedrigen) Dosierung. Bei dem patentgeschützten
Wirkstoff, der unter dem Handelsnamen Cialis® vertrieben wird,
handelt es sich um ein Konkurrenzprodukt des bekannten Medikaments
Viagra® mit dem PDE5-Hemmer Sildenafil.

Das Patent wurde für nichtig erklärt.

Az.:3 Ni 22/15 (EP)

Pressekontakt:
Bundespatentgericht
Dr. Nikolaus von Hartz
Telefon: +49 (0)89 699 37 250
pressestelle@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell

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