Bundesministerium lässt Singprojekte für Kinder ausbluten / Chorverbands-Präsident Henning Scherf spricht von „politischem Skandal“

Der Deutsche Chorverband (DCV) zieht gegen das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vor Gericht. Am
Donnerstag vor Ostern hat der mit mehr als 22.000 Mitgliedsvereinen
größte Dachverband für das Singen in Deutschland Klage beim
Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Bei dem Streit zwischen dem Verband und dem Ministerium geht es um
die Vergabe von bis zu 4,7 Millionen Euro Fördergelder an
Singprojekte mit bildungsbenachteiligten Kindern, den sogenannten
„SINGEN.Bündnissen“. Das Geld war dem DCV Anfang 2013 aus dem
Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ für den Zeitraum
bis Ende 2015 bewilligt worden, nachdem im Ausschreibungsverfahren
sein Konzept durch die vom BMBF berufene Programm-Jury für eine
Förderung ausgewählt worden war. Darüber hinaus waren dem Chorverband
weitere 4,3 Millionen Euro für eine Fortsetzung des Programmes bis
2017 in Aussicht gestellt worden. Doch mittlerweile herrscht Frust
bei den vielen hundert Verantwortlichen der Bündnisse, denn rund neun
Monate lang weigerte sich das Ministerium, den Projekten bereits vom
DCV bewilligte Gelder – je nach Dauer eines Bündnisses zwischen 1.200
und 12.000 Euro – auszuzahlen.

Anfang Juli 2014 waren die Projektgelder gesperrt worden.
Begründung: Viele der Anträge würden Mängel hinsichtlich der
Förderbedingungen aufweisen. So ginge etwa aus diesen häufig nicht
die konkrete Zahl der bildungsbenachteiligten Kinder in den
kooperierenden Kindergärten und Grundschulen hervor. Auch hätten alle
Projekte außerhalb von Unterrichtszeiten realisiert werden müssen.
Gerade für dieses Förderkriterium aber, so hält der Chorverband
dagegen, hätten zu Beginn des Programms klare Definitionen gefehlt.
Vielmehr seien diese erst nachträglich vom BMBF fixiert und dann
plötzlich auch auf die Zusammenarbeit mit Kindergärten angewandt
worden, obwohl dies ein entscheidender Baustein im vom DVC
eingereichten Konzept gewesen war.

„Der Vorgang ist ein politischer Skandal“, sagt Henning Scherf,
ehemaliger Bürgermeister von Bremen und seit 2005 Präsident des DCV.
„Hier zerstört die ministeriale Bürokratie mit nicht
nachvollziehbarer Hinhaltetaktik wertvolles bürgerschaftliches
Engagement, ohne das kulturelle Bildung an der Basis, für die wir uns
als Verband einsetzen, nicht denkbar ist.“ Vor allem das sture
Abhaken von formalen Förderkriterien gehe oft völlig an der Realität
von kultureller Basisarbeit vorbei, so Scherf.

Für Unverständnis sorgt beim Chorverband vor allem das
gleichermaßen kompromisslose wie undurchsichtige Vorgehen des
Ministeriums und der mit der Betreuung des Programms beauftragten
Behörde, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR): „Wir
haben mehr als ein halbes Jahr im luftleeren Raum geschwebt, da der
offizielle Bescheid über die Aufhebung des Zuwendungsbescheides erst
Anfang März bei uns eingegangen ist, also acht Monate nach der
Zahlungssperre“, sagt Scherf. Da man vom Ministerium während dieser
Zeit immer wieder hingehalten worden sei, vor allem aber, um das
Gesamtprogramm „Kultur macht stark“ nicht zu beschädigen, habe der
DCV die Projekte über Monate nicht über die Vorgänge informieren
können, eine für alle Seiten frustrierende und belastende Situation.

Scherf weist außerdem darauf hin, dass der Chorverband in seiner
über 150-jährigen Geschichte und insbesondere seit Beginn seiner
eigenen Präsidentschaft eine Vielzahl erfolgreicher, öffentlich
geförderter Projekte realisiert habe und es dabei von anderen
Zuwendungsgebern auf Bundes- und Länderebene, wie etwa der
Beauftragten für Kultur und Medien oder dem Bundesfamilienministerium
und damit auch seitens des Bundesverwaltungsamtes, nie Beanstandungen
gegeben habe.

Da die Zahlungssperre auch von den Projekten bereits ausgegebene
Gelder betrifft, warten seit einem Dreivierteljahr rund 1.000
Musikpädagogen, Chorleiter, Musiker und ehrenamtliche Helfer auf
Honorare oder Aufwandsentschädigungen. Viele Projektverantwortliche
mussten Rechnungen für Raummieten, Fahrtkosten oder Verpflegung aus
eigener Tasche begleichen.

Einige Kulturvereine stehen aufgrund der ausbleibenden Gelder
sogar vor der Insolvenz, da ein SINGEN.Bündnis zwar immer von
mindestens drei Partnern – zum Beispiel Kindergärten, Kirchen oder
Kultur- und Jugendeinrichtungen – gebildet wird, als Antragsteller
jedoch jeweils eine juristische Person, zum Beispiel ein
eingetragener Verein fungiert. Insgesamt sind fast 200
SINGEN.Bündnisse mit rund 15.000 Kindern betroffen.

Zuletzt hatte das BMBF angeboten, die ausstehenden, vom
Chorverband bereits bewilligten Projektgelder den betroffenen
Bündnissen zu erstatten. Der DCV jedoch solle im Gegenzug die im
eigenen Haus entstandenen Kosten für die Verwaltung des Programmes
von inzwischen rund 350.000 Euro selbst tragen und die hierfür bis
Mitte 2014 erhaltenen 257.000 Euro an das BMBF zurückzahlen. Einen
solchen „Kuhhandel“, wie ihn DCV-Präsident Scherf nennt, akzeptiert
der Chorverband jedoch nicht.

Pressekontakt:
Deutscher Chorverband e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Schalz
Tel. (030) 84 71 08 932
Mobil 0177-7492952
daniel.schalz@deutscher-chorverband.de

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.