CRISPR/Cas-Patent: ethische Grenzen gestärkt / Strittige Ansprüche abgeändert oder gestrichen

Nach einem Einspruch von Testbiotech wurde gestern ein Patent auf die Gen-Schere CRISPR/Cas (EP 3401400), an dem die Nobelpreisträgerinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier beteiligt sind, in wesentlichen Punkten korrigiert. Ansprüche auf Zellen von Menschen, Tieren und Pflanzen wurden gestrichen, Eingriffe in die menschliche Keimbahn ausdrücklich ausgenommen.

Testbiotech hatte Einspruch eingelegt, weil in diesem Patent weder Eingriffe in die menschliche Keimbahn noch die kommerzielle Verwendung von Embryonen eindeutig ausgenommen waren, obwohl dies vom Gesetz verlangt wird.

„Wir freuen uns, dass wir dazu beitragen konnten, die ethischen Grenzen im Patentrecht zu stärken. Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Patente auf Tiere dürfen nur dann erteilt werden, wenn ein erheblicher medizinischer Nutzen nachgewiesen wird“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Wir erwarten, dass das Europäische Patentamt in Zukunft stärker auf diese Grenzen achtet.“

Gegen das Patent waren auch drei weitere Einsprüche eingelegt worden. Dabei standen technische Fragen im Vordergrund. So wird bezweifelt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung des Patents den PatentinhaberInnen tatsächlich bereits alle wichtigen technischen Details bekannt waren und im Patent beschrieben wurden. Während diese Fragen bereits in anderen Einspruchsverfahren erörtert wurden, standen jetzt auch erstmals ethische Fragen in Zusammenhang mit CRISPR/Cas-Patenten zur Entscheidung an. Vermutlich werden gegen die heutige Entscheidung noch Beschwerden eingelegt.

Testbiotech hat in den letzten Jahren verschiedene Verfahren am EPA gewonnen. Zuletzt ging es um Einsprüche gegen Patente auf gentechnisch veränderte Tiere, die unter anderem Schimpansen betrafen. Ein weiteres, noch anhängiges Verfahren von Testbiotech betrifft ein Patent auf Stammzellen, die menschlichen Embryonen entnommen wurden, und das vom Deutschen Patentamt erteilt wurde. Der Fall wurde jetzt dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Informationen: https://www.testbiotech.org/aktuelles/crisprcas-patent-ethische-grenzen-gestaerkt

Pressekontakt:

Christoph Then
Tel: 0151 54638040
info@testbiotech.de

Original-Content von: Verein Testbiotech, übermittelt durch news aktuell

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