Heilmittelerbringer warnen: KBV gefährdet Sprachtherapeutische Versorgung

„Die Patientenversorgung darf nicht durch
eine ungerechtfertigte Streichung von Heilmitteln aus dem Katalog der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefährdet werden“, warnen der
Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) und der Deutsche
Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten (dbs). Sie nehmen
damit Stellung zu der Forderung des Vorstandes der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, der kürzlich einen
Entwurf für einen neuen Heilmittelkatalog (HMK) auf Basis der
evidenzbasierten Medizin (EbM) angekündigt hat. Heilmittel, über die
bisher keine entsprechenden Studien durchgeführt worden sind, sollen
danach aus der Liste der von den Gesetzlichen Krankenkassen zu
erstattenden Leistungen gestrichen werden.

„Damit missbraucht der KBV-Vorstand die wissenschaftliche
Therapieforschung als Argument für Sparmaßnahmen im
Heilmittelbereich“, so die Präsidentin des dbl, Christiane
Hoffschildt. „Auch die KBV weiß, dass das Fehlen von Studien noch
kein Beleg mangelnder Wirksamkeit ist“, mahnt der
dbs-Bundesvorsitzende Dr. Volker Maihack. Darauf weise im Übrigen
auch das zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) explizit hin. „Die Bedeutung datenbasierter
Diagnostik und Therapie ist auch für Heilmittelerbringer
unbestritten. Und obwohl bisher – anders als im pharmakologischen
oder medizinisch-technischen Bereich – keine auch nur annähernd
ausreichenden Forschungsmittel für die Erbringung der von uns
geforderten Evidenznachweise bewilligt wurden, ist die systematische
Therapieforschung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie in den
vergangenen zwei Jahrzehnten immer weiter ausgebaut worden“, so
Hoffschildt. Dennoch halten dbs und dbl die strenge und
ausschließliche Orientierung an der EbM für falsch. Denn
medizinisches Denken hat sich im Rahmen der internationalen
Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
(ICF der WHO 2001) einem ganzheitlichen Menschenbild geöffnet.

„Kranke und Menschen mit Behinderungen laufen Gefahr, die
notwendigen Heilmittel als Leistungen aus der GKV nicht mehr zu
erhalten, wenn eine für die Bewertung moderner Therapieverfahren
unzulängliche Forschungsmethodik der alleinige Maßstab für
Kostenerstattung werden soll. Eine Nutzenbewertung allein nach
Maßstäben der höchsten Evidenzstufe der EbM ohne Berücksichtigung
patientenrelevanter Aspekte wird der Komplexität des Heilmittels
Sprachtherapie/Logopädie nicht gerecht“, so Dr. Maihack.

Pressekontakt:
V.i.S.d.P.: Christiane Hoffschildt, Deutscher Bundesverband für
Logopädie e.V., Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere
Informationen: dbl-Geschäftsstelle (Tel.: 02234/37953-27, Fax:
02234/37953-13, E-Mail: feit@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de) oder
dbs-Geschäftsstelle (Tel.: 02841-9981910, Fax: 02841/99819130,
E-Mail: info@dbs-ev.de, Internet: www.dbs-ev.de).

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