Rupprecht/Altenkamp: Steuerliche Forschungsförderung bringt Innovationsschub

Gesetzesentwurf des Finanzministeriums geht in die
richtige Richtung

Das Bundesfinanzministerium hat einen Vorschlag für ein Gesetz zur
Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland
erarbeitet. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert
Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Norbert Altenkamp:

Albert Rupprecht: „Wir haben lange auf den Gesetzentwurf
hingewirkt und es ist gut, dass jetzt Bewegung in das Thema kommt.
Die Grundrichtung stimmt, jedoch werden wir im parlamentarischen
Verfahren den Entwurf genau prüfen. Wichtig ist, dass die
Auftragsforschung enthalten ist, denn die bringt besonders für kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) einen Innovationsschub, weil diese
selber oft über keine größeren Forschungskapazitäten verfügen. Zudem
muss die steuerliche Forschungsförderung die bewährte
Projektförderung ergänzen. Jetzt kommt es darauf an, dass der
Gesetzentwurf schnell vom Kabinett beschossen und dem Parlament
zugeleitet wird. Wir wollen eine zügige Verabschiedung des Gesetzes,
um der sich abschwächenden Konjunktur mit einem Innovationsschub
entgegenzuwirken.“

Norbert Altenkamp: „Der lang erwartete Gesetzentwurf zur
steuerlichen Forschungsförderung ist ein Meilenstein nach über 30
Jahren Diskussion über das Thema. Er ist ein wichtiges Signal für
unseren Innovationsstandort und für unsere forschenden Unternehmen,
denn sie erhalten künftig 25 Prozent der Kosten für das
Forschungspersonal als Forschungszulage.

Neben der Projektförderung ist die steuerliche Forschungsförderung
die ideale Ergänzung, um die Innovationskraft unserer Unternehmen
noch deutlicher zu stärken. Sie wird besonders Mittelständler und
kleinere Betriebe anspornen, neue Forschungsprojekte durchzuführen
oder überhaupt erst in die Forschung einzusteigen. Sie können damit
künftig noch schneller und flexibler auf neue Fragestellungen
reagieren und mit anderen Unternehmen oder Forschungsinstituten noch
besser zusammenarbeiten.

Das Modell des Bundesfinanzministeriums geht in die richtige
Richtung und bezieht auch die Auftragsforschung mit ein – dafür hat
sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion besonders eingesetzt. Kritisch
ist zu sehen, dass das Gesetz zunächst auf vier Jahre begrenzt werden
soll. Auch über einige andere Punkte der Ausgestaltung müssen wir
noch diskutieren. Wichtig ist, dass wir das Gesetz nun so schnell wie
möglich im Bundestag beraten, damit es wie geplant am 1. Januar 2020
in Kraft tritt.“

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