Neue Therapieansätze bringen Hoffnung

Die von der europäischen Arzneimittelbehörde
vorgelegten Zahlen zu Zulassungen für Arzneimittel gegen seltene
Erkrankungen (Orphan Drugs) machen deutlich, dass die pharmazeutische
Industrie sich erfolgreich der Herausforderung stellt, Arzneimittel
für Krankheiten zu entwickeln, an denen nur wenige Menschen leiden.
Die im Jahr 2000 durch die EU eingeführte Gesetzgebung, um der
Entwicklung dieser sog. Orphan Drugs eine wirtschaftliche Grundlage
zu geben, um die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen zu
verbessern, wirkt. Denn die Zahl der Zulassungen steigt von Jahr zu
Jahr. Insgesamt kann man an den Zahlen der Zulassungsbehörde deutlich
erkennen, dass die Innovationskraft der pharmazeutischen Industrie
enorm groß ist. Fast 50 Prozent der Neuzulassungen betreffen völlig
neue Wirkweisen und Wirkstoffe. „Diese Innovationen kommen sowohl von
großen als auch aus Unternehmen, die eher mittelständisch
strukturiert sind oder sind in Kooperation mit kleinen, innovativen
Biotechfirmen entstanden. Sie machen auch Hoffnung in
Krankheitsfeldern, in denen es bis dato keine Therapien gab. Wichtig
bleibt, dass diese positive Dynamik und Entwicklung nicht durch
erstattungsrechtliche Hürden gefährdet wird, denn es gibt noch viele
Krankheiten ohne Therapien.“ so Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI.

Insbesondere in der Krebstherapie gibt es viele Neuerungen. Aber
auch seltene Erkrankungen wie die Duchenne-Muskeldystrophie oder die
erythropoetische Protoporphyrie, eine seltene Erbkrankheit, die
Licht-Intoleranz verursacht, können nun mit neuen Therapieoptionen
angegangen werden. Zudem wurde ein speziell für Kinder geprüftes
Arzneimittel von der EMA zugelassen. Insbesondere der Kampf gegen
seltene Erkrankungen steht in Europa oben auf der Tagesordnung. Um
den wirtschaftlichen Nachteil der Entwicklung und Zulassung dieser
Arzneimittel für seltene Erkrankungen zu kompensieren und der
Entwicklung eine bessere wirtschaftliche Grundlage zu geben, haben
das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) 141/2000
für Orphan Drugs erlassen. Diese verfolgt das Ziel, Anreize für die
Erforschung, Entwicklung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln
für seltene Leiden zu schaffen und ein Gemeinschaftsverfahren für die
Ausweisung von Arzneimitteln als Orphan Drug festzulegen.

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131,
jodenbach@bpi.de

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